Gutachter Zentrale Hamburg

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Bagatellschäden

Bei Bagatellschäden, d. h. Schäden bis zu einer Schadenhöhe von ca. 800,-- Euro, gibt es eine Reihe von Urteilen, die dem Anspruchsteller nicht das Recht zubilligen, bei den sogenannten Kleinschäden einen Gutachter einzuschalten.

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